Um eine Idee besser sind die Gehhilfen "magic twin" von Rebotec mit integrierter gegenseitiger Stehhilfe, mit kinderleichter Handhabung und der Patient zahlt im vergleich zu den Standardmodellen keinen Cent mehr. Kostenlose höhere Sicherheit entsteht vom ersten bis zum letzten Tag der Nutzung der Gehhilfen.
Spätestens wenn die normalen Gehhilfen zum ersten Mal bei dem Abstell-versuch wieder umfallen, wie immer auf dem Boden als Stolperfalle liegen und der Patient sich nicht bücken kann, wird das ständig große und ge-fährliche Problem erkannt.
Um nicht in diese Gefahr von weiteren Stürzen bei dem Wiederhochholen der Gehstützen zu geraten, gibt es die Gehstützen "magic twin",die sich gegen-seitig beim Abstellen durch einfaches Zusammenclipsen halten und stehen.
Achtung: Durch umgestürzte und für den Patienten nicht erreichbare Geh-hilfen, besteht die große Gefahr zu enem Sturz und einer noch größeren Ge-fahr ausgesetzt zu sein, einen Oberschenkelhalsbruch zu erleiden. Das wird durch die Auskunft beim statischtischen Bundesamt und durch die Aussagen von Ärzten mit folgenden Zahlen angegeben.
!20 000 Oberschenkelhalsbrüche (OSH-Bruch) /jährlich, steigernde Tendenz. Die meisten davon, entstehen durch umgestürzte, auf dem Boden liegende für den Patienten unereichbare Unterarm-Gehhilfen.
Nur ein OSH-Bruch kostet ca. 20 000 €. Wenn man diese Kosten mit 50 000 OHS- Brüchen multipliziert, die durch umgefallene nicht ereichbare Gehilfen entstanden sind, kommt man auf 10 Millionen €,die unnötig heraus geworfen werden. Durch den Einsatz der Gehhilfen, ohne zusätzliche Anbauteile und Kosten "magic twin" von Rebotec, könnte der größte Teil dieser Gelder eingespart werden. Große Einsparungen entstehen bei dem Patienten selber, dem Pflegepersonal, und den Krankenhäusern, Arztpraxen, die nicht die unschönen störenden Halter an den Möbeln und Einrichtungen anbringen müssen.
Da diese Unfälle auf die nicht ereichbaren umgefallenen Gehhilfen zurück zu führen sind, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, könnten evt.die verantwortlichen Personen für den erlittenen Schaden regresspflichtig ge-macht werden!