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Rudolf Kuschel - Ostlandring 7 - 48703 Stadtlohn                               Tel.: 02563/8169 - Email: r-kuschel@t-online.de



Um eine Idee besser sind die Gehhilfen "magic twin" von Rebotec mit integrierter gegenseitiger Stehhilfe, mit kinderleichter   Handhabung und der Patient  zahlt im vergleich zu den  Standardmodellen  keinen Cent  mehr. Kostenlose  höhere  Sicherheit entsteht  vom  ersten  bis zum letzten Tag der Nutzung der Gehhilfen.

Spätestens wenn die normalen  Gehhilfen  zum ersten Mal bei dem Abstell-versuch wieder  umfallen, wie immer auf dem  Boden als Stolperfalle liegen  und der  Patient sich nicht bücken kann, wird  das ständig große  und  ge-fährliche  Problem  erkannt.

Um nicht in diese Gefahr von weiteren Stürzen bei dem Wiederhochholen der Gehstützen zu geraten, gibt es die Gehstützen "magic twin",die sich gegen-seitig beim Abstellen durch  einfaches  Zusammenclipsen halten und stehen.

Achtung: Durch umgestürzte  und für den Patienten nicht erreichbare  Geh-hilfen, besteht die große Gefahr zu enem Sturz und einer noch größeren Ge-fahr ausgesetzt zu sein, einen Oberschenkelhalsbruch zu erleiden.  Das wird durch die Auskunft beim statischtischen Bundesamt und durch die Aussagen von Ärzten mit folgenden Zahlen angegeben.

!20 000 Oberschenkelhalsbrüche (OSH-Bruch) /jährlich, steigernde Tendenz. Die meisten davon, entstehen  durch  umgestürzte, auf dem Boden liegende für den Patienten unereichbare Unterarm-Gehhilfen.

Nur ein OSH-Bruch kostet ca. 20 000 €. Wenn man diese Kosten mit 50 000  OHS- Brüchen multipliziert, die durch umgefallene  nicht ereichbare  Gehilfen entstanden sind, kommt man auf 10 Millionen €,die unnötig heraus geworfen werden. Durch den Einsatz der Gehhilfen,  ohne zusätzliche  Anbauteile  und Kosten  "magic twin" von Rebotec, könnte der größte Teil dieser Gelder eingespart  werden. Große  Einsparungen  entstehen  bei  dem  Patienten selber, dem Pflegepersonal, und den Krankenhäusern, Arztpraxen, die  nicht die unschönen störenden Halter an den Möbeln und Einrichtungen anbringen müssen.

Da diese Unfälle auf die nicht ereichbaren umgefallenen Gehhilfen zurück zu führen sind, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, könnten evt.die verantwortlichen Personen für den erlittenen  Schaden regresspflichtig  ge-macht werden! 


      

Funktionsweise der Stehhilfe für die Gehhilfe (Download)

                      ... oder unter www.Rebotec.de